Entlastet werden sollen Eigentümer von Heizanlagen, aber auch Mieter, deren Wohnung mit Heizöl bzw. Pellets beheizt wird.
Entscheidend sind nicht die individuellen Beschaffungskosten, sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021.
Hierfür wurden folgende Referenzpreise ermittelt:
Heizöl: 71 Cent pro Liter inkl. Umsatzsteuer
Holzpellets: 24 Cent pro Kilogramm inkl. Umsatzsteuer
Um einen Entsprechenden Antrag stellen zu können muss mindestens eine Verdoppelung dieses Betrags erfolgt sein.
Berücksichtigt werden Rechnungen vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022., maßgeblich ist jedoch das Lieferdatum.
Erstattet werden sollen 80% der über eine Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten, jedoch maximal 2000€!
Nähere Informationen finden Sie hier: